Teilzeitarbeit in der Schweiz: Rechte, Pflichten und Nachteile

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    Teilzeitarbeit hat in der Schweiz inzwischen einen steigenden Stellenwert. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass rund 40 Prozent aller Erwerbstätigen im Land einen Job in Teilzeit ausüben. Lediglich in den Niederlanden ist die Anzahl noch höher. Das hohe Interesse an einer Teilzeitarbeit in der Schweiz wird unter anderem damit begründet, dass Du flexibler in Deiner Lebensgestaltung bist. Neben Rechten und Pflichten bringt dieses Modell aber auch einige mögliche Nachteile mit sich. Erfahre hier mehr über die Teilzeitarbeit in der Schweiz sowie deren Stärken und Schwächen. 

    Die rechtliche Lage: Was bedeutet Teilzeitarbeit in der Schweiz

    Die Teilzeitarbeit in der Schweiz wird der Vollzeitarbeit gleichgestellt. In der offiziellen Definition wird dann von einer Teilzeitstelle gesprochen, wenn Du in der Schweiz einen Beschäftigungsgrad von 90 Prozent oder weniger hast. Demgegenüber steht die Vollzeitstelle mit 90 bis 100 Prozent. In der Schweiz wird ab einer Wochenstundenzahl von 40, Stunden von Vollzeit gesprochen. Rein rechnerisch gilt also bereits eine Wochenstundenanzahl von 38 Stunden als Teilzeit. Das ist bei den Umfragen und Statistiken zu berücksichtigen. 

    Natürlich kommt es immer auf das Unternehmen an. Die Grundlage für Teilzeit im Unternehmen ist die gängige Anzahl an Wochenstunden, die in Vollzeit gearbeitet werden. Liegen diese bei Deinem Arbeitgeber bei 45 Stunden pro Woche, beginnt die Teilzeit bereits bei 40 Wochenstunden. Arbeiten Vollzeit-Mitarbeiter dagegen 38 Stunden pro Woche, wird bei 35 Stunden oder weniger von Teilzeit gesprochen. 

    Bist Du auf der Suche nach einem Job in der Schweiz in Teilzeit, sind dies wichtige Faktoren. Ebenfalls möglich ist es, bei mehreren Arbeitgebern in Teilzeit angestellt zu sein. Hier unterliegst Du der Informationspflicht. Das heisst, beide Arbeitgeber müssen sich mit der Regelung einverstanden erklären. Nicht erlaubt ist es, gleichzeitig für zwei konkurrierende Unternehmen zu arbeiten. 

    Der Unterschied zwischen echter und unechter Teilzeit

    Möglicherweise wirst Du den Begriffen der echten und unechten Teilzeit begegnen. Als echte Teilzeitarbeit wird eine im Arbeitsvertrag festgehaltene Stundenanzahl in Teilzeit bezeichnet. Du gehst ein fortdauerndes Arbeitsverhältnis ein. Die unechte Teilzeit greift bei Aushilfsarbeiten. Dein Arbeitsverhältnis dauert nicht mit einem offenen Ende an. Stattdessen ist es von Beginn an befristet und kann sich auch nur auf wenige Tage oder Wochen beziehen. 

    Bei der echten oder regelmässigen Teilzeit erhältst Du ein monatlich festgeschriebenes Gehalt. Sollte Deine Arbeitszeit auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, wirkt sich dies nicht auf Dein Gehalt aus. Gibt es einen gesetzlichen Feiertag ausserhalb Deiner Arbeitszeit, hat dies jedoch ebenfalls keinen Einfluss und Du auch keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag. 

    Eine weitere Option bei der Teilzeitarbeit in der Schweiz ist die Arbeit auf Abruf. Sie ist vergleichbar mit der unechten Teilzeit, da Du normalerweise nur für die geleisteten Stunden entlohnt wirst. Du schliesst hier mit Deinem Arbeitgeber einen Vertrag ab. Dieser beinhaltet Vorgaben dazu, wann Du auf Abruf zur Verfügung stehst. Teilweise steht es Dir laut Vertrag frei, eine Anfrage auch abzulehnen. Hier hast Du normalerweise keinen Anspruch auf eine Mindeststundenanzahl pro Monat. Inwieweit eine solche Regelung für Dich sinnvoll ist, kommt auf den Einzelfall an. 

    Hast Du ein Recht auf Teilzeitarbeit in der Schweiz?

    In der Schweiz ist im Obligationsrecht festgehalten, dass Du von Deinem Arbeitgeber für die Arbeitszeit bezahlt wirst, die im Vertrag zu finden ist. Eine genaue Regelung in Bezug auf Teilzeitarbeit gibt es nicht. Das ist ein deutlicher Unterschied zu Deutschland. In Deutschland haben Arbeitnehmer den rechtlichen Anspruch auf Teilzeit. Aber auch wenn es keine rechtlichen Festschreibungen zur Thematik im Obligationsrecht gibt, hat sich in der Schweiz eine Gleichstellung etabliert. 

    Das heisst, möchtest Du Deinen Job in der Schweiz gern in Teilzeit ausüben, kannst Du mit dem Arbeitgeber das Thema besprechen. Häufig werden Stellenausschreibungen auch direkt mit dem Hinweis auf eine mögliche Teilzeitarbeit versehen. 

    Lohnt sich Teilzeitarbeit in der Schweiz? 

    Gerade in Hinblick auf die finanzielle Absicherung stellt sich die Frage, ob Teilzeitarbeit in der Schweiz lohnend ist. Die Auszahlung Deines Gehalts erfolgt normalerweise monatlich. Es ist möglich, dass Du eine andere Vereinbarung mit Deinem Arbeitgeber triffst. So findet sich immer wieder eine stündliche Bezahlung mit einer mehrfachen Abrechnung pro Monat. Auch das ist gesetzlich möglich. 

    Die Höhe des Gehalts wird normalerweise von den Unternehmen selbst festgelegt. Dies gilt auch für Deinen Anspruch auf Urlaub. Dabei orientieren sich Unternehmen an den Regelungen für Vollzeit und berechnen das Gehalt sowie die Urlaubstage anteilig. 

    In Verhandlungen mit einem potenziellen Arbeitgeber steht es Dir frei, in die Verhandlung zu gehen. Das bedeutet, Du kannst Deine Bedingungen nennen. Gerade bei der Suche nach Fachkräften ist es möglich, dass freie Unternehmen auf Deine Forderungen eingehen. 

    Die berufliche Vorsorge bei Teilzeitarbeit in der Schweiz

    Relevant ist für Dich bei Teilzeitarbeit die Frage, ob eine berufliche Vorsorge für Dich gilt. Hier greift eine obligatorische BVG-Versicherung, wenn Du ein bestimmtes Jahreseinkommen erreichst. Dieses liegt derzeit (2024) bei 22‘050 Franken. Die Abkürzung „BVG“ steht für das „Berufliche Vorsorgegesetz“. Der hier genannte Betrag ist der Mindestjahreslohn, der festgesetzt wird durch den Bundesrat. Er wird auch als Eintrittsschwelle für die Pensionskasse gesehen. 

    Das Gesetz selbst legt die Minimalleistungen fest, die Dir in diesem Fall gestellt werden müssen. Allerdings ist es in der Schweiz so, dass Unternehmen teilweise weitergehende Lösungen finden. Auf der betrieblichen Ebene liegen diese häufig deutlich über den gesetzlich vorgegebenen Minimalleistungen. So können Unternehmen dafür sorgen, dass Du bei einem geringeren Einkommen ebenfalls eine BVG-Versicherung erhältst. 

    Wichtig: Wenn Du bei mehreren Arbeitgebern in Teilzeit tätig bist, wird für die BVG das Gesamteinkommen herangezogen. Hier hast Du die Möglichkeit, Dich freiwillig versichern zu lassen, wenn Du mehr als 22‘050 Franken verdienst. In dem Fall werden die Beiträge anteilig von Deinem jeweiligen Teilzeiteinkommen einbehalten. 

    Bei der Unfallversicherung gibt es ebenfalls gesetzliche Vorgaben. Arbeitest Du pro Woche acht Stunden oder mehr, bist Du bei Nichtbetriebsunfällen abgesichert. Generell gilt eine Absicherung für Unfälle auf der Arbeit. Diese ist unabhängig davon, wie viele Stunden Du tätig bist. 

    Die Vor- und Nachteile von Teilzeitarbeit in der Schweiz

    Ob eine Anstellung in Teilzeit eine gute Option für Dich darstellt, zeigt sich nach Abwägung der Vor- und Nachteile. Noch immer entscheiden sich vor allem Frauen für die stundenreduzierte Arbeit – gerade im Rahmen der Kinderbetreuung. Zunehmend nutzen Männer die Teilzeitarbeit ebenfalls, beispielsweise im Kontext eines zusätzlichen Teilzeitstudiums. Generell bietet Dir die reduzierte Arbeitszeit natürlich den Vorteil der flexibleren Gestaltung Deiner Freizeit oder der beruflichen Weiterbildung. 

    Dem gegenüber steht die Bezahlung, die natürlich der Arbeitszeit angepasst wird. Zur Abdeckung der allgemeinen Lebenskosten kann diese zu gering sein. Der Urlaubsanspruch orientiert sich normalerweise anteilig am Anspruch von Vollzeit-Mitarbeitern. Hier solltest Du keinen Nachteil haben. 

    Verhandlungsspielraum steht in der Schweiz bei der Arbeitszeit sowie beim Gehalt bei vielen Unternehmen zur Verfügung. Interessant ist auch das Ergebnis einer Studie durch die Swiss Life. Diese hat ergeben, dass Angestellte in Teilzeit glücklicher und weniger gestresst sind. Die Studie hatte bei der Befragung in erster Linie Eltern im Fokus. Grund dafür ist, dass Teilzeit noch immer zu grossen Teilen von Eltern in Anspruch genommen wird. 

    Dadurch, dass Angestellte in Teilzeit in der Schweiz normalerweise Angestellten in Vollzeit gleichgestellt sind, hast Du also keine grundlegenden Nachteile zu erwarten. Abhängig von Deinem Jahresgehalt ist es wichtig, Dich über die berufliche Vorsorge zu informieren. Liegst Du unter der Einkommensgrenze, kannst Du über eine freiwillige Absicherung nachdenken und Dich dazu beraten lassen. 

    Fazit: Teilzeitarbeit in der Schweiz ist längst eine Selbstverständlichkeit

    Etwa jeder dritte Arbeitnehmer in der Schweiz nutzt die Möglichkeit der Stundenreduzierung und arbeitet in Teilzeit. Wie viele Wochenstunden ein Arbeitsvertrag in Teilzeit beinhaltet, ist individuell. Häufig wird schon bei 38 Wochenstunden von Teilzeitarbeit gesprochen. Daher ist es wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf einen Urlaubsanspruch sowie das Vorgehen bei Feiertagen.

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