Bernische Pensionskasse (BPK)
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Beschreibung
Der Auftrag der BPK ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und im Gesetz über die kantonalen Pensionskassen (PKG) geregelt. Die BPK führt als selbstständige Unternehmung die berufliche Vorsorge für den Kanton Bern und weitere per Gesetz oder mit Vertrag angeschlossene Arbeitgeber durch. Sie bietet solide und bedarfsgerechte Vorsorgelösungen an und setzt alle Beiträge und Vermögenserträge ausschliesslich zugunsten der versicherten Personen und der Rentenbeziehenden ein.
Die Unternehmensgrundsätze erklären den unterschiedlichen Anspruchsgruppen die Werthaltungen der BPK und die Grundsätze ihres täglichen Handelns. Sie richten sich einerseits an Mitarbeitende und Organe. Andererseits erklären sie den versicherten Personen, Rentenbeziehenden, Arbeitgebern, Lieferanten, Partnern, Staatsorganen usw. die Werte und Grundsätze der BPK.
Im Organigramm erhalten Sie einen ersten Überblick über die BPK
Mission
Wir bieten den Versicherten, dem Kanton Bern und den weiteren Arbeitgebern sichere und nachhaltig finanzierte Vorsorgelösungen.
Vision
Wir sind eine schweizweit führende Pensionskasse mit Spitzenplätzen in den relevanten Ratings.
Angeschlossene Arbeitgeber
Die BPK
- versichert das Personal der per Gesetz angeschlossenen Arbeitgeber "Kanton", "Universität", "Berner Fachhochschule" und "deutschsprachige Pädagogische Hochschule".
- versichert die Arbeitnehmenden weiterer mit Vertrag angeschlossener Arbeitgeber.
Die BPK strebt ein nachhaltiges Wachstum an und ist offen für den Anschluss neuer Arbeitgeber.
Bei der BPK sind gegenwärtig 141 Arbeitgeber angeschlossen.