Justizvollzugsanstalt Bostadel
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Beschreibung
Die Justizvollzugsanstalt Bostadel ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und wird von den Kantonen Basel-Stadt und Zug betrieben. Der Staatsvertrag vom 27. Februar bzw. 19. März 1973 bildet die gesetzliche Grundlage. Jeder Kanton wählt je vier Mitglieder in die Paritätische Aufsichtskommission. Ihr obliegt die Aufsicht über die Justizvollzugsanstalt.
Die Justizvollzugsanstalt Bostadel gehört zum Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz, in dem die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Solothurn, Aargau, Bern, Luzern, Zug, Uri, Schwyz, Nidwalden und Obwalden zusammengeschlossen sind.
In der Justizvollzugsanstalt Bostadel arbeiten 83 Mitarbeitende. Dazu kommen nebenamtliche Mitarbeitende, namentlich in den Bereichen Gesundheitsdienst, Weiterbildung und Seelsorge.
Nach Art. 81 des Schweizerischen Strafgesetzbuches ist der Gefangene zur Arbeit verpflichtet. In der Justizvollzuganstalt Bostadel hat jeder Gefangene einen zugeteilten Arbeitsplatz. Die Gefangenen können in nachfolgenden Betrieben eingeteilt werden:
Produktionsbetriebe
Metallbearbeitung
Kartonage
Malerei / Ablaugerei
Schreinerei / Stuhlflechterei
Korbflechterei
Montage
Dienstleistungsbetriebe
Küche
Reinigungsdienst
Wäscherei