Probezeit – was Arbeitnehmer wissen müssen

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    Du hast nach aufreibender Jobsuche eine neue Stelle und befindest dich gerade in der Probezeit? Die Probezeit stellt die Kennenlernphase zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar, in der für beide Seiten einige rechtliche Besonderheiten zu beachten sind. Im folgenden Beitrag erläutern wir, was man über die Probezeit in Jobs in der Schweiz wissen muss. Egal, ob du noch auf Jobsuche oder bereits in der Probezeit bist – wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

    Probezeit – was ist das überhaupt?

    Nach der Jobsuche bietet die Probezeit dem/der Mitarbeiter:in Gelegenheit, den neuen Arbeitgeber kennenzulernen und herauszufinden, ob man zueinander passt. Dir als Mitarbeiter dient die Probezeit dazu, festzustellen, ob Du mit deinem Arbeitsumfeld zufrieden bist und die Tätigkeit zu Dir passt. Gleichzeitig hat das Unternehmen die Möglichkeit, zu beurteilen, ob Du in die Firma passt und Deine Aufgaben zufriedenstellend erfüllst. Dabei spielen natürlich auch soziale Aspekte eine Rolle – also die Frage, ob Du Dich ins Team einfindest und das Arbeitsklima Deinen Vorstellungen entspricht. Die Probezeit als Kennenlernphase bietet Dir also eine gute Grundlage, um herauszufinden, ob Du langfristig im neuen Job bleiben willst.

    Ist die Probezeit gesetzlich vorgeschrieben?

    Das Einhalten einer Probezeit ist in der Schweiz gesetzlich nicht verpflichtend. Das bedeutet, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertraglich darauf einigen können, von einer Probezeit abzusehen. Geschieht dies nicht und im Arbeitsvertrag wird keine Dauer für die Probezeit festgelegt, gilt der erste Monat des Arbeitsverhältnisses als Probezeit.

    Die einzige Ausnahme bilden Lehrverträge. Für diese besteht per Gesetz eine Mindestdauer von einem Monat Probezeit. Ist die Probezeit im Lehrvertrag nicht genau definiert, beträgt sie drei Monate. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen dagegen gibt es grundsätzlich keine Probezeit. Ist eine solche gewünscht, kann sie aber vertraglich festgeschrieben werden.

    Wie lange dauert die Probezeit?

    Der Beginn der Probezeit ist immer der erste Arbeitstag. In der Schweiz beträgt die Probezeit per Gesetz mindestens einen Monat. Es sei denn, die Parteien bauen eine Verzichtsklausel in den Arbeitsvertrag ein. Handelt es sich um ein Lehrverhältnis, stehen die Dinge anders: Hier gelten die ersten drei Monate als Probezeit. Durch eine zusätzliche Vereinbarung im Lehrvertrag kann diese Dauer auf bis einen Monat gekürzt werden. In Ausnahmefällen ist zudem eine Verlängerung der Probezeit auf sechs Monate möglich. Diese muss allerdings vorab bei der kantonalen Behörde genehmigt werden.

    Kann die Probezeit verlängert werden?

    Die Probezeit für Jobs in der Schweiz kann auf höchstens drei Monate verlängert werden. Eine längere Probezeit ist ausschliesslich für Lehrverhältnisse vorgesehen. Verlängern kann man die Probezeit für normale Arbeitsverhältnisse lediglich, wenn der/die Mitarbeiter:in während der Probezeit erkrankt oder einen Unfall hat. In diesem Fall darf man die Probezeit um die jeweilige Ausfallzeit verlängern.

    Wie sieht die Kündigungsfrist in der Probezeit aus?

    Für die Probezeit gilt eine besonders kurze Kündigungsfrist. Diese erfüllt die Funktion, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer innerhalb dieser Zeit das Arbeitsverhältnis innerhalb von sieben Kalendertagen auflösen können. Die Regelung der Kündigung zum Monatsende gilt hier also nicht. Die kurze Frist gilt jedoch nur, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Wenn beide Seiten dies wünschen, können sie im Arbeitsvertrag eine längere oder kürzere Kündigungsfrist festlegen.

    Für Arbeitnehmer:innen gibt es während der Probezeit in der Schweiz also keinen besonderen Kündigungsschutz. Viele Frauen, die in der Probezeit schwanger werden, fragen sich, ob zu diesem Zeitpunkt eine Kündigung aufgrund von Schwangerschaft zulässig ist. Die Antwort ist ja. Denn hier greift eine weitere Besonderheit der Probezeit: Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber müssen bei einer Kündigung in der Probezeit Gründe für ihre Entscheidung angeben. Die Kündigung in der Probezeit wegen einer Schwangerschaft ist also erlaubt. Ausserdem gilt: Frauen sind per Gesetz nicht dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber über eine Schwangerschaft zu informieren.

    Wie sehen die Kündigungsfristen nach der Probezeit aus?

    Sobald die Probezeit abgelaufen ist, gelten neue Kündigungsfristen. Nach Schweizer Gesetz betragen diese im ersten Arbeitsjahr mindestens einen Monat, ab dem zweiten Arbeitsjahr mindestens zwei Monate und ab dem zehnten mindestens drei Monate. Die Kündigungen erfolgen zum Monatsende. Man hat aber auch die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag längere oder kürzere Kündigungsfristen festzulegen.

    Was passiert bei Krankheit in der Probezeit?

    Sollte der/die Arbeitnehmer:in während der Probezeit erkranken, einen Unfall haben oder aufgrund eines Militärdienstes nicht zur Arbeit erscheinen, kann sich die Probezeit verlängern. Der Grund: Wenn der/die Mitarbeiter:in für längere Zeit ausfällt, können sich Unternehmen und Mitarbeiter:in nicht ausreichend gut kennenlernen. In einem solchen Fall verlängert sich die Probezeit um die Anzahl an Tagen, an denen die Person nicht anwesend war.

    Kann man in der Probezeit Urlaub nehmen?

    Im Schweizer Gesetz gibt es keine Regelung darüber, ob man sich in der Probezeit Urlaub nehmen darf oder nicht. Man ist während dieser Zeit also darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber ein Einsehen hat und sich einverstanden erklärt. Wer zum Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs bereits weiss, wann er Urlaub geplant hat, sollte dies ansprechen und abklären.

    Allgemein ist jedoch nicht zu empfehlen, in der Probezeit einen längeren Urlaub zu planen. Schliesslich möchtest du deinem neuen Arbeitgeber zeigen, wie motiviert du bist – und möchtest vermeiden, demnächst wieder auf Jobsuche gehen zu müssen. In der Regel ist es aber kein Problem, einmal ein oder zwei Tage frei zunehmen. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Übrigens: Durch Urlaubstage verlängert sich die Probezeit nicht – es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag anders vereinbart.

    Was ist das Probezeitgespräch und wie bereitet man sich vor?

    In der Regel findet am Ende der Probezeit ein Gespräch zwischen Dir und Deinem Vorgesetzten statt. Dieses bietet die Gelegenheit zum Austausch und für Feedback zu Deiner Tätigkeit, Deiner Teamfähigkeit und Verbesserungspotentialen. Gleichzeitig hast natürlich auch Du die Möglichkeit, mitzuteilen, was Dir an Deinen Aufgaben besonders gut gefällt und was Du selbst noch verbessern möchtest. Sollte dies zutreffen, kannst Du auch ansprechen, an welchen Stellen Du mehr Verantwortung übernehmen möchtest.

    Unser Tipp: Bereite Dich gründlich auf das Probezeitgespräch vor. Am besten geht dies schriftlich. Schreibe Dir auf, was Du in der Firma und deiner eigenen Rolle gut findest und wo es Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Im Gespräch solltest Du darauf achten, Deine Motivation auszudrücken und Verbesserungsvorschläge möglichst sachlich anzubringen. Sei ausserdem offen für mögliche Kritik und formuliere Dein eigenes Feedback zurückhaltend. Schliesslich soll der/die neue Vorgesetzte Dich nicht bereits von Anfang an als Besserwisser kennenlernen.

    Kann man nach einer Kündigung in der Probezeit ein Arbeitszeugnis verlangen?

    Du oder Dein Arbeitgeber haben in der Probezeit gekündigt und Du begibst dich wieder auf Jobsuche? In diesem Fall kannst Du von dem Arbeitgeber verlangen, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Diese Pflicht des Arbeitgebers besteht mit dem Beginn jeder neuen Anstellung in der Schweiz. Ein gutes Arbeitszeugnis erleichtert Dir die Jobsuche auf jeden Fall.

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