Treuhänder

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    Treuhand

    Treuhänder nehmen die Interessen anderer Personen oder Institutionen wahr und betreuen Firmen, Vermögen und mehr. Der Bereich ist sehr umfangreich, mit vielen verschiedenen Formen von Treuhandschaft – wir haben die wichtigsten Varianten und alles Wissenswerte zusammengefasst!

    Was ist ein Treuhänder?

    In unserem Alltag gibt es eine Vielzahl von Rechtsgeschäften, die wir nicht immer selbst ausüben können oder wollen. Auch Firmen, Vereine und andere Gesellschaften müssen solche Rechtsgeschäfte abschliessen. Hier kommen Treuhänder ins Spiel: Sie nehmen die Interessen anderer Personen oder Institutionen wahr und verwalten oder betreuen Vermögen, Firmen und andere Bereiche.

    Dazu übertragen ihnen die Auftraggeber (“Treugeber”) konkrete Rechte. Die Treuhänder (“Treunehmer”) dürfen diese jedoch nicht zum eigenen Vorteil gebrauchen, sondern müssen im Sinne der Treugeber handeln! Sie agieren also “zu treuen Händen”, was diesen Rechtsgeschäften ihren Namen verliehen hat. 

    Zu den Tätigkeiten zählen zum Beispiel die Verwaltung von Insolvenzverfahren, Liquidationen, Vormundschaften, Verwaltung von Fremdvermögen wie Fonds, oder der Erwerb von Immobilien sowie deren Erhalt und Betreuung. 

    Um sicherzustellen, dass ein solches Rechtsverhältnis im Sinne des Auftraggebers abläuft, gibt es umfangreiche Gesetze und Regelungen. Sie schützen beide Parteien vor eventuell unangenehmen Konsequenzen und Rechtsstreitigkeiten. Dieses “Treuhandwesen” bildet einen eigenen Rechtsbereich mit zahlreichen Besonderheiten. 

    Der Treuhandvertrag

    Grundlage einer Treuhandtätigkeit ist immer ein Treuhandvertrag. In ihm ist klar geregelt, um welche Rechte und Aufgaben es geht. Mit der Unterschrift überträgt der Treugeber diese Rechte, während der Treunehmer versichert, diese entsprechend auszuführen: zu treuen Händen und nicht zum eigenen Vorteil. Neben dieser “Grundregel” sind weitere Vorgaben und Angaben üblich, die sich je nach Vertrag unterscheiden können.

    Treuhandfonds

    Die Anwendungsbereiche des Treuhandwesens sind äusserst vielfältig. Auch im Finanzwesen gibt es zahlreiche Beispiele! Treuhandfonds zählen dabei zu den bekanntesten Einsatzfeldern: Es handelt sich um ein Vermögen (es kann aus Geld, Investments, Sachwerten und mehr bestehen), das von einem Treuhänder verwaltet wird.

    Dieser handelt im Sinne der Fondseigentümer und, wie immer bei Treuhandgeschäften, nicht im eigenen Interesse. Solche Treuhandfonds kommen häufig zum Einsatz, um das Vermögen zu verwahren, bis gewisse Auflagen erfüllt sind. Dabei kann es sich etwa um die Volljährigkeit der Nutzniesser oder den Ablauf eines gewissen Zeitraums handeln. 

    Treuhandvermögen

    Bei einem Treuhandfonds beauftragen die Treugeber den Treuhänder mit der Verwaltung von Kapital oder Sachwerten. Auch bei vielen anderen Bereichen des Treuhandwesens sind Geldbeträge, Immobilien oder andere Werte im Spiel. Man spricht in diesen Fällen vom Treuhandvermögen. 

    Je nach Vertrag kann der Treuhänder Immobilien, Geldbeträge und Co. lediglich erhalten/sichern, oder entsprechend der Vorgaben anders einsetzen. Dazu können Investments, Vermietung von Immobilien, Verkauf des Treuhandvermögens (zum Beispiel bei einer Insolvenz) und mehr zählen. 

    Formen von Treuhandschaft

    Das Treuhandwesen ist vielfältig und kann sehr unterschiedliche Formen annehmen. Man kann die einzelnen Varianten anhand der Rechte des Treuhänders oder des Zwecks unterteilen. 

    Rechte der Treuhandschaft

    Ein Treuhänder kann die vollen Rechte an einer Sache oder einem Recht erwerben und erhält dadurch eine “Vollberechtigungs-Treuhandschaft” oder “Echte Treuhandschaft”. Er verwaltet das Treugut dann im eigenen Namen, muss sich aber dennoch an die vereinbarten Ziele halten und darf nicht im eigenen Interesse handeln. 

    Rechtlich bleibt das Treugut jedoch im Besitz des Treugebers. Eine Besonderheit dieser Form ist, dass sie von Aussen nicht erkennbar ist. Das heisst, es ist nicht ersichtlich, ob eine Person Eigentümer oder Treuhänder einer Sache (zum Beispiel einer Immobilie) ist. 

    Im Gegensatz dazu steht die Ermächtigungs-Treuhandschaft, bei der keine Übertragung des Eigentums stattfindet. Der (juristische) Eigentümer ist weiterhin berechtigt, verschiedene Rechte wahrzunehmen, sodass es zu Konflikten kommen kann. Auch bei dieser Variante ist von aussen nicht ersichtlich, dass es sich um eine Treuhandschaft handelt. 

    Erkennbar ist hingegen die Vollmachts-Treuhandschaft: Der Treunehmer erhält hier kein “Vollrecht”, sondern lediglich eine Vollmacht. Dritte können bei Rechtsgeschäften erkennen, dass er nur in fremdem Namen handelt. 

    Zweck der Treuhandschaft

    Betrachtet man statt der Rechte den Zweck der Treuhandschaft, ergeben sich drei mögliche Kategorien: Die Uneigennützige Treuhandschaft (oder Verwaltungs-Treuhandschaft) ist das Paradebeispiel, denn hier handelt der Treunehmer uneigennützig im Interesse des Treugebers. «Uneigennützig» bezieht sich dabei allerdings nur auf die Ausübung der Rechte; eine Bezahlung ist üblich und spricht dem uneigennützigen Status nicht entgegen. 

    Bei der eigennützigen Treuhandschaft (oder «Sicherungs-Treuhandschaft») erhält er hingegen eine “pfandrechstähnliche Stellung”, das heisst: Ihm werden Ansprüche gegen den Treugeber und ein Zugriffsrecht auf das Treugut übertragen. Diese Form kommt zum Beispiel bei der Sicherung von Krediten zum Einsatz. 

    Die dritte Form ist die doppelseitige Treuhandschaft, bei der ein Treunehmer sowohl als Gläubiger als auch als Schuldner auftritt. Sie kommt häufig zum Einsatz, wenn eine unparteiische Vertrauensperson benötigt wird.

    Die Rolle des Treuhänders in der Finanz- und Vermögensverwaltung

    Die Verwaltung von Treuhandfonds ist einer der häufigsten Anwendungsbereiche des Treuhandwesens. Treuhänder sind verpflichtet, im Sinne der Investoren oder Anleger zu handeln und nicht zum eigenen Vorteil. Das sorgt für zusätzliches Vertrauen gegenüber privaten Fondsmanagern, die unter Umständen eigene Ziele verfolgen. 

    Zudem folgen Treuhandfonds klaren Zielen, die vertraglich festgelegt wurden. Diese können den Erhalt von Vermögen, das Generieren von Gewinnen oder Ausschüttungen umfassen. Verwaltet ein Treuhänder Immobilien, ist er zu deren Erhalt verpflichtet. Dazu zählen auch die Erfüllung der rechtlichen Auflagen und der passende Versicherungsschutz für das Eigentum. 

    Auswahlkriterien und Qualitäten eines vertrauenswürdigen Treuhänders

    Die Auswahl eines Treunehmers ist ein wichtiger und aufwendiger Prozess, der mit entsprechender Sorgfalt durchgeführt werden sollte – immerhin geht es um die Übertragung wichtiger Rechte, Vermögen, Immobilien und Co. 

    Fachliche Qualifikation

    Das erste Auswahlkriterium sollte dabei die fachliche Qualifikation sein. Treuhandschaften können unterschiedliche Formen annehmen, die ebenso unterschiedliche Expertise benötigen. So sind zum Beispiel für eine Vormundschaft andere Eigenschaften nötig als für die Verwaltung eines Insolvenzvorgangs. Neben der formalen Eignung sollten auch die Erfahrungen der Person oder Institution zu den jeweiligen Aufgaben passen. 

    Vertrauenswürdigkeit

    Ist ein qualifizierter Anbieter gefunden, ist die Vertrauenswürdigkeit zu prüfen. Die Zusammenarbeit ist ein sensibler Vorgang, bei dem es keine Zweifel an der Integrität des Verwalters geben darf. Denn die Treuhandschaft umfasst viele Entscheidungen, bei denen die Treugeber den Treunehmern voll vertrauen müssen. Erfahrungsberichte anderer Klienten können dabei ein gutes Hilfsmittel bilden. Hochkarätige Treuhand-Anbieter können eine lange Geschichte mit zahlreichen Erfolgen vorweisen, die sie gerne mit potenziellen Kunden teilen. Der persönliche Eindruck sollte ebenfalls stimmen. 

    Sprache und Kultur

    Bei internationalen Aktivitäten kommen noch sprachliche und kulturelle Aspekte hinzu. In diesen Fällen ist es vorteilhaft, sich an einen Anbieter zu wenden, der mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut ist und die jeweilige Sprache beherrscht. 

    Kosten

    Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist zudem das Kostenmodell: Treuhandschaften können, je nach Komplexität und Umfang des Vermögens, schnell hohe Kosten verursachen. Zudem beträgt die “Laufzeit” oft mehrere Jahre, sodass sich diese Gebühren schnell summieren. 

    Herausforderungen und Haftungsfragen 

    Rund um Treuhandschaften gibt es einen umfangreichen Rechtsbereich, der sich mit dem komplexen Thema befasst. Treunehmer und -geber müssen sich an zahlreiche Regelungen und Gesetze halten, da andernfalls erhebliche Konsequenzen drohen können. Zusätzlich sind die Auflagen der jeweiligen Treuhandverträge zu erfüllen, sodass ein relativ enges Korsett für die Verwalter entsteht. 

    Insbesondere die Kenntlichmachung einer Treuhandschaft ist dabei ein wichtiger Punkt: Eine echte Treuhandschaft oder eine Ermächtigungs-Treuhandschaft ist für Dritte nicht zu erkennen. Sie muss jedoch korrekt an das Finanzamt gemeldet werden, um Probleme zu vermeiden. Dies liegt auch steuerlich im Interesse des Treunehmers, der sonst für eventuelle Gewinne belastet würde, die eigentlich dem Treugeber zuzurechnen sind. 

    Ein wichtiger Teil des Treuhandvertrags umfasst die Rechte und Pflichten des Treunehmers. Zentral ist dabei die vielfach erwähnte Pflicht, im Sinne des Treugebers zu agieren und nicht zum eigenen Vorteil. 

    Treuhänder nehmen zum Beispiel das Stimmrecht bei Gesellschafterversammlungen wahr und handeln dabei entsprechend den Weisungen des Treugebers. Auch die Haftungsansprüche sind Teil des Vertrags und müssen an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. 

    Generell sollte die Erstellung eines solchen Vertrags durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Die rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit kann vergleichsweise einfach oder hochgradig komplex ausfallen – je nachdem, welche Rechte oder Besitztümer verwaltet werden sollen. 

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