Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
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Aufgaben des ARE
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) ist die Fachbehörde des Bundes für Fragen der räumlichen Entwicklung, der Mobilitätspolitik und der nachhaltigen Entwicklung. Es arbeitet mit Kantonen und Gemeinden zusammen. Auch ist es bei der internationalen Zusammenarbeit in räumlichen Belangen federführend. Das ARE folgt bei seinen Arbeiten der Vision, dass der Raum Schweiz nachhaltig gestaltet wird und das ARE diese Entwicklung massgebend mitsteuert.
Am 1. Juni 2000 ist das ARE gegründet worden. Auf diesen Zeitpunkt hin wurden die Aufgaben des Bundesamts für Raumplanung, des Dienstes für Gesamtverkehrsfragen, der Nachhaltigen Entwicklung und der Alpenkonvention unter dem Dach des ARE zusammengelegt.
Das Bundesamt für Raumentwicklung
- erarbeitet Grundlagen und Strategien für die Raum- und Verkehrsentwicklung sowie für die nachhaltige Entwicklung;
- sorgt für die bundesinterne Koordination bei raum- und verkehrswirksamen Vorhaben;
- trägt zur Gestaltung der Kernstädte und Agglomerationen bei und wirkt bei Ausgleichsmassnahmen im ländlichen Raum mit;
- verantwortet die transnationale Zusammenarbeit in der Raum- und Verkehrsordnung;
- besorgt zusammen mit den Kantonen die Rechtsaufsicht in der Raumplanung;
- ist dafür verantwortlich, dass der Bund seine Tätigkeiten an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausrichtet.
Strategie des Bundesamts für Raumentwicklung
Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE aktualisierte 2018 seine Strategie. Ausgehend vom Auftrag, die Entwicklung der Räume der Schweiz mitzugestalten, berücksichtigt das ARE dabei insbesondere die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung, die angestrebte Entwicklung des nationalen Verkehrs und der Verkehrsinfrastrukturen sowie die energiepolitischen Ziele des Bundes.
Die Amtsstrategie ist - im Einklang mit der Departementsstrategie des UVEK - bis 2030 ausgerichtet. Sie enthält folgende strategischen Ziele, die auch Grundlage für die strategischen Schwerpunkte des Neuen Führungsmodells Bund (NFB) sind. Gegenüber der Version von 2014 wurden insbesondere die Aussagen zur Mobilität aktualisiert:
- Die Mobilität ist koordiniert. Raum und Verkehr sind aufeinander abgestimmt.
- Die polyzentrische Siedlungsentwicklung wird konsequent gefördert und der Flächenverbrauch stabilisiert.
- Die Instrumente und der rechtliche Rahmen im Bereich der Raumentwicklung sind den Anforderungen entsprechend weiterentwickelt.
- Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird von der Schweiz umgesetzt.
Um diese Ziele zu erreichen, stehen dem ARE wichtige Grundlagen und Instrumente zur Verfügung: Das Raumplanungs- und das Zweitwohnungsgesetz, die Sachpläne und Konzepte des Bundes, die Prüfung der kantonalen Richtpläne, die Agglomerationspolitik des Bundes 2016+, die Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete, das Programm Agglomerationsverkehr, die Modellvorhaben, die Strategie Nachhaltige Entwicklung, der Bericht Kosten und Finanzierung des Verkehrs, das nationale Personenverkehrsmodell, die Verkehrsperspektiven 2040 sowie der UVEK Orientierungsrahmen «Zukunft Mobilität Schweiz 2040».
Arbeiten beim Bundesamt für Raumentwicklung
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des ARE haben Sie die Schweiz von heute und von morgen im Blick. Sie übernehmen Verantwortung in herausfordernden Projekten, die alle Regionen voranbringen und den Erhalt der hohen Lebensqualität sichern. Das ARE bietet Ihnen die Möglichkeit, in einem modernen und flexiblen Arbeitsumfeld einen wesentlichen Beitrag für eine nachhaltige Schweiz zu leisten.
Das ARE setzt sich für die nachhaltige Entwicklung des Lebensraums Schweiz ein. Es ist Teil des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Das ARE unterstützt und fördert die Life-Balance seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Möglichkeit von mobilem Arbeiten.