suisse.ing Stiftung

Beschreibung

Kurzporträt

Planerinnen und Planer (d.h. Architekten und/oder Ingenieure im Bauwesen) sind heute mit einer Vielfalt von Herausforderungen in ihrem beruflichen Spannungsfeld konfrontiert: Die wirtschaftlichen, regulatorischen und rechtlichen Ansprüche an Planer wachsen stetig. Damit steigen auch die Risiken, denen sich Ingenieurunternehmungen ausgesetzt sehen.

Die Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen suisse.ing bietet ihren Mitgliedern seit über 25 Jahren einen Betriebs- und Berufshaftpflichtschutz an, der auf die Bedürfnisse von beratenden Ingenieurbüros zugeschnitten ist. Die suisse.ing Stiftung hat dafür einen auf die Bedürfnisse von Planerinnen und Planer massgeschneiderten Kollektivversicherungsvertrag abgeschlossen, der die Betriebs- und Berufshaftpflicht abdeckt. Die suisse.ing Stiftung führt die Geschäfte dieser für Verbandsmitglieder grundsätzlich obligatorischen Haftpflichtversicherung.

Zusätzlich besteht für einzelne Projekte die Möglichkeit, individuelle Projektpolicen abzuschliessen, welche sich an die Versicherungsbedingungen der Kollektivversicherung anlehnen.

Die mit Bindung an die Versicherung betriebene Versicherungsvermittlung durch die suisse.ing-Stiftung wird im Informationsblatt gemäss Art. 45 Versicherungsaufsichtsgesetz genauer umschrieben.

Die suisse.ing Stiftung ist zudem Ansprechpartnerin im Schadensfall. Sie führt Schadensanalysen durch und bietet ihren Versicherten im Bedarfsfall eine juristische Erstberatung in Haftpflichtfragen an. Mit Publikationen und Ausbildungsgängen engagiert sie sich stark in der Schadensprävention und Qualitätssicherung.

Die suisse.ing Stiftung gibt den Destinatären überzeugende Instrumente an die Hand, die sie zu bevorzugten Vertragspartnerinnen und -partnern für öffentliche und private Auftraggebende machen: Dazu gehört nicht nur die hohe Sicherheit, die Versicherte dank hohen Deckungssummen und massgeschneidertem Deckungsumfang geniessen, sondern auch die bedürfnisgerechte Unterstützung der Mitglieder in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsgemeinschaften und GU/TU-Tätigkeiten sowie Garantieleistungen.

Rahmenvertrag

Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Planerinnen und Planer sind wachsenden Haftpflichtrisiken ausgesetzt. Der Kollektivvertrag der suisse.ing Stiftung deckt indes nur Risiken von Ingenieur-/Planungsgemeinschaften ab, die sich ausschliesslich aus angeschlossenen suisse.ing-Büros zusammensetzen. Die suisse.ing Stiftung hat daher mit der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der es den suisse.ing-Destinatären ermöglicht, sich ergänzend zu einer anderweitig bestehenden Versicherung, so zu versichern, dass die Deckung dem Deckungsumfang des Kollektivvertrages der suisse.ing Stiftung entspricht (DIC/DIL). Über denselben Rahmenvertrag ist es auch möglich, eine dem Deckungsumfang des Kollektivvertrages entsprechende Police für Ingenieur-/Planungsgemeinschaften abzuschliessen.

Realerfüllungsgarantie

Als Ergänzung zur Haftpflichtversicherung bietet die suisse.ing Stiftung zugunsten der suisse.ing-Mitglieder eine Realerfüllungsgarantie an. Sie gewährt den Auftraggebenden der suisse.ing-Büros eine Erfüllungsgarantie für die ganze Vertragsabwicklung, einschliesslich der Phasen der Abschluss- und Garantiearbeiten. Sollte das suisse.ing-Büro einen Auftrag nicht erfüllen (inkl. unbegründetem Rücktritt), sorgt die suisse.ing Stiftung dafür, dass der Auftrag ohne Mehrkosten für den Auftraggebenden vertragskonform abgeschlossen wird.

Die suisse.ing Stiftung übernimmt die Mehrkosten, die durch das Einarbeiten des neuen Büros entstehen. Zudem entlastet sie den Auftraggebenden von der Suche eines geeigneten Ersatzbüros.

Die interne Vereinbarung zwischen dem suisse.ing-Büro und der suisse.ing Stiftung stellt sicher, dass das suisse.ing-Büro nur Honorar entsprechend seinen Leistungen bezieht. Das mit der Vollendung beauftragte Büro kann daher für seine Leistungen das normale vertraglich vereinbarte Honorar beziehen. Die suisse.ing Stiftung übernimmt die Mehrkosten.

Die Garantieerklärung wird dem suisse.ing-Büro gegen eine Prämie von 3‰ des Honorars (Minimalprämie CHF 300.– pro Auftrag) abgegeben. Die suisse.ing Stiftung stellt diese Realerfüllungsgarantie nur suisse.ing-Büros aus, die als Destinatäre der kollektiven Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung angeschlossen sind.

Planungsgemeinschaften können die Realerfüllungsgarantie in Anspruch nehmen, wenn die daran beteiligten suisse.ing-Büros einen Leistungsanteil von mehr als 50% haben.

Rechtsberatung

Die suisse.ing Stiftung bietet Mitgliedsunternehmen eine kostenlose Rechtsberatung in haftpflicht- sowie versicherungsrechtlichen Belangen.

Arbeitssicherheit und Weiterbildung

Für die meisten suisse.ing-Mitglieder ist der Beizug von Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich der Arbeitssicherheit vorgeschrieben. Für die Erfüllung dieser Beizugspflicht hat sich die suisse.ing der Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für das Bauhauptgewerbe angeschlossen.

Jedes suisse.ing-Mitglied bestimmt eine Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS). Diese werden durch die suisse.ing Stiftung in Kursen geschult und mit den notwendigen Arbeitsinstrumenten ausgestattet. Die Kurse werden dezentral und in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch durchgeführt. Sie sind für suisse.ing-Mitglieder kostenlos.

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