SBS Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte
Beschreibung
Ausschnitte der Geschichte
Dr. h.c. Theodor Staub (1864 – 1960), Sohn eines Seidenfabrikanten, erblindet mit sieben Jahren. Mit 15 Jahren erlernt er die Blindenschrift und absolviert eine Berufslehre in Stroh- und Tuchflechten sowie Holzdrechseln. Als junger Erwachsener besucht er natur- und geisteswissenschaftliche Vorlesungen an der Universität Zürich sowie am Polytechnikum. Danach wird er Lehrer für Blindenschrift und Naturkunde an der Blinden- und Taubstummenanstalt in Zürich. 1903 gründet er die «Schweizerische Blinden-Leihbibliothek», 1907 das Schweizerische Blindenmuseum und 1911 den Schweizerischen Blindenverband, den er bis 1919 präsidiert.
Conrad Helbling (1894 – 1968) ist selbst blind und liebt die Literatur. Er nutzt sein erstes Tonbandgerät, um sich von Freunden Bücher auf Band sprechen zu lassen, welche ihm in Blindenschrift nicht zur Verfügung stehen. Die so entstandene private Tonbandbibliothek bildet den Grundstock für die Gründung der «Blindenbücherei in Tonaufnahmen» im Jahr 1950. Diese wird später zur «Schweizerischen Blindenhörbücherei» umbenannt.
1975 vereinigen sich die «Schweizerische Blinden-Leihbibliothek» und die «Schweizerische Blindenhörbücherei» zur «Schweizerischen Blindenhörbücherei und Blindenschriftbibliothek» (B&B). Vier Jahre später ziehen sie im alten Dorfkern von Albisrieden in Zürich unter ein Dach und heissen fortan «Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte» (SBS).
Das 100-jährige Jubiläum seit Gründung der «Schweizerischen Blinden-Leihbibliothek» wird unter anderem mit dem Einzug in den neuen Geschäftssitz in die Grubenstrasse 12 in Zürich (Binz) untermalt. Die an die Liegenschaft angrenzende Privatstrasse wird von Frau Stadträtin Esther Maurer auf den Namen Louis Braille's getauft. Damit würdigt die Stadträtin den Franzosen Louis Braille, der als nur 16-jähriger das Leben blinder Menschen mit der Entwicklung eines universellen Schriftsystems nachhaltig veränderte. Eine Briefmarke mit Punktschrift ehrt das 100-jährige Engagement der SBS.
Ethische Grundsätze
Die Ethischen Grundsätze stehen im Dienste des Auftrags der SBS, welcher im Artikel 2 der Statuten folgendermassen definiert ist:
- Die Gesellschaft bezweckt, blinden, seh- und lesebehinderten Menschen einen barrierefreien Zugang zu veröffentlichter Information, Kultur und Bildung, insbesondere in der deutschen Schweiz, zu ermöglichen und zu sichern.
- Hierfür erschliesst, vermittelt, produziert und vertreibt sie Publikationen in Formaten, die blinden, seh- und anderen lesebehinderten Menschen zugänglich sind. Dabei richtet sie die Dienstleistungen und Produkte konsequent auf die Bedürfnisse ihrer Zielgruppen aus und erstellt sie zweckmässig, wirksam und wirtschaftlich.