Obergericht des Kantons Graubünden
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Beschreibung
Organisation
Die Organisation des kantonalen Gerichts orientiert sich an der Rechtsordnung des Bundes und der Kantone. Struktur, Funktion und Befugnisse des Kantonsgerichts und seiner Kollegien sowie die Regeln für die bei ihnen anhängigen Verfahren sind im Wesentlichen in folgenden Gesetzgebungsakten geregelt:
» Die wichtigsten Rechtsvorschriften über Organisation und Verfahren
Das kantonale Gericht entscheidet unabhängig und ausschliesslich auf der Grundlage des Gesetzes. In Angelegenheiten der Rechtspflege kann er - vorbehaltlich von Verweisungsentscheidungen in einem bestimmten Rechtsbehelfsverfahren - weder von den höheren Gerichten noch von den Parlamenten, der Regierung oder von Verwaltungsbehörden Anordnungen oder Weisungen erteilt werden.
Er untersteht jedoch jährlich der Aufsicht des Grossen Rates (Kantonsparlament) bei der Bearbeitung des Falles und der allgemeinen Verwaltung bei der allgemeinen Verwaltung und der Leitung der unteren Behörden (Geschäftsbericht). Schließlich verwaltet es sich selbst.