Sicher hast auch Du Dich nach langen Arbeitstagen schon einmal leer und ausgelaugt gefühlt. Denn immer häufiger klagen Arbeitnehmer über anhaltende Erschöpfungszustände. Beeinträchtigt permanenter Stress langfristig die physische und psychische Gesundheit, ist ein Burnout-Syndrom eine häufige Folge. Auch ohne spezifischen medizinischen Befund ist das Krankheitsbild allgemein anerkannt – und in der Schweiz weit verbreitet. Über 15 Prozent aller Teilnehmer einer repräsentativen Studie haben nach eigenen Angaben bereits unter dieser Antriebslosigkeit gelitten. Und ein weiteres Viertel schliesst aufgrund seiner aktuellen beruflichen Situation die Möglichkeit der Erkrankung nicht aus.
Als Betriebsinhaber solltest Du dem Thema daher unbedingt gezielte Aufmerksamkeit widmen. Denn es trifft Dich nicht nur die moralische Pflicht, betroffenen Mitarbeitern umfänglich beizustehen. Mit ihrem krankheitsbedingten Ausfall büsst Dein Unternehmen auch an Produktivität ein – und damit an Umsatz. Doch Du hast es in der Hand. Wir sagen Dir, welche Massnahmen zur Burnout-Prävention die Risiken einer chronischen Überforderung reduzieren. Und wie Du Deine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber erfüllen kannst, wenn bei einem Deiner Arbeitnehmer dennoch ein Burnout-Syndrom diagnostiziert wird.
Was ist ein Burnout?
Das englischsprachige Verb „burn out“ lässt sich unter anderem mit ausbrennen übersetzen. Übertragen in den medizinischen Bereich handelt es sich um einen anhaltenden Zustand körperlicher oder mentaler Überforderung. Zu den vielfältigen Symptomen zählt eine schwindende Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit. Bereits geringste Vorfälle im beruflichen Alltag führen zu Frustration, Lustlosigkeit und Ineffizienz. Doch auch das Privatleben leidet. Stimmungsschwankungen und Schlafstörungen können zu Depressionen und sozialer Isolation führen. So unterschiedlich sich ein Burnout-Syndrom äussert – seine Ursache liegt fast immer im Arbeitsumfeld. Und damit bist Du an der Reihe. Denn Du bist für die Arbeitsbedingungen Deiner Angestellten verantwortlich. Etablierst Du eine erfolgreiche Burnout-Prävention in Deinem Unternehmen, profitierst Du in mehrfacher Hinsicht. Denn eine zufriedene Belegschaft
- arbeitet effizient
- fühlt sich an Deinen Betrieb gebunden
- stärkt Deinen Ruf als engagierter Arbeitgeber
- weckt mit positiven Posts auf sozialen Medien das Interesse weiterer Fachkräfte
Und das Beste daran: Die Einführung einer substantiellen Burnout-Prävention in Deinem Unternehmen kostet Dich weder viel Zeit, noch grossen Aufwand.
Burnout-Prävention für Unternehmen: So schützt Du Deine Mitarbeiter
Im Folgenden erfährst Du, wie Du eine betriebsgerechte Burnout-Prävention etablieren und Deiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachkommen kannst. Von einem Grossteil unserer Empfehlungen hast Du bereits anderweitig gehört. Denn sie sind fast deckungsgleich mit den Anforderungen der Generation Z an ihre berufliche Zukunft. So schlägst Du zwei Fliegen mit einer Klappe: Du verringerst das Risiko stressbedingter Depressionen unter Deinen Mitarbeitern. Und wirst von jungen Fachkräften als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen.
- Ermögliche Deinen Mitarbeitern, Arbeitszeiten und -orte an ihre individuellen Bedürfnisse auszurichten. Verpflichte sie bei Homeoffice-Tätigkeiten nicht zum Ein- und Ausloggen an ihren Computersystemen. Du erkennst ihre Produktivität an ihren Projektergebnissen und verminderst ohne digitale Stechuhr den Druck.
- Kommuniziere transparent, offen und auf Augenhöhe. Nimmst Du Dir Zeit für regelmässige persönliche Gespräche, fühlen sich Deine Mitarbeiter wertgeschätzt. Du wiederum erfährst frühzeitig von möglichen Burnout-Auslösern und kannst eine Erkrankung durch geeignete Massnahmen verhindern.
- Erkundige Dich bei Krankenkassen und psychologischen Einrichtungen nach Workshop-Angeboten für Dein Unternehmen. In ihren Schulungen geben Experten Deinen Mitarbeitern hilfreiche Tipps zu erfolgreicher Stressbewältigung und Achtsamkeit im Arbeitsalltag. So erhält die gesamte Belegschaft Informationen zu Ursachen, Erscheinungsbildern und Verhinderungsstrategien von Burnouts. Und niemand wird dazu gezwungen, sich durch individuelle Terminbitten als betroffen erkennen zu geben.
- Einer weiteren Fürsorgepflicht als Arbeitgeber kommst Du mit der Gestaltung gesunder Arbeitsplätze nach. Dabei handelt es sich nicht nur um ergonomische Büromöbel oder ausreichend helle Beleuchtungen. Gönne Deinen Angestellten täglich mehrfach kurze Pausen – und das nicht nur für einen schnellen Tee in der Kaffeeküche. Ein Erholungsraum mit Sofaecke und Billardtisch dient der Entspannung und fördert den Zusammenhalt im Team. Und wer weiss – vielleicht ergeben sich aus den lockeren Mitarbeiterkommunikationen sogar neue Ideen oder effektive Problemlösungen für Deinen Betrieb.
- Formuliere Deine Arbeitsanweisungen deutlich und setze Abgabefristen nicht zu knapp. So vermeidest Du Fehlinterpretationen und verhinderst terminbedingte Stressfaktoren.
- Sorge mit Motivation, Anerkennung und Offenheit für Diversität für ein angenehmes Betriebsklima. Nachhaltigkeitsprogramme steigern die Identifikation vor allem junger Nachwuchskräfte mit Deinem Unternehmen.
- Schliesslich gilt: Nimm sämtliche Burnout-Anzeichen ernst! Zeige Empathie für Mitarbeiter, die sich Dir gegenüber öffnen. Passe ihre Arbeitspläne ihrem gesundheitlichen Zustand an und erkundige Dich regelmässig nach ihrem Wohlbefinden.
Du hast alles getan, um Deiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber zu entsprechen? Doch trotz einer umfassenden Burnout-Prävention im Unternehmen ist einer Deiner Mitarbeiter aufgrund des Krankheitsbildes für längere Zeit ausgefallen? In diesem Fall stehst Du als Arbeitgeber weiterhin in der Verantwortung.
Deine Hilfe kam zu spät? Zur Wiedereingliederung nach einem Burnout
Nach Wochen der Behandlung seines Burnout-Syndroms kehrt einer Deiner Mitarbeiter an seinen alten Arbeitsplatz zurück? Übernimm auch hier Verantwortung und ergreife gezielte Massnahmen für eine nahtlose, langfristig erfolgreiche Wiedereingliederung in Deinen Betrieb.
- Im Normalfall durchlaufen Burnout-Patienten professionelle Therapien. Erkundige Dich noch vor der erneuten Tätigkeitsaufnahme nach Empfehlungen des behandelnden Psychologen für einen künftig stressfreien Arbeitsplatz. Kalkuliere bis zu zwei Monate für die Wiedereingliederung und erstelle für diesen Zeitraum einen individuellen Stufenplan. So kann sich Dein Mitarbeiter Schritt für Schritt erneut mit seiner Tätigkeit, seinem Berufsalltag und -umfeld identifizieren.
- Finde die richtige Balance zwischen Vertrauen in die Fähigkeiten Deines Mitarbeiters und einer Rücksichtnahme auf seine psychische Widerstandsfähigkeit. Mit der Übertragung verantwortungsvoller Aufgaben stärkt Du seine Resilienz. Gleichzeitig solltest Du ihm anfangs keinesfalls zu viel zumuten.
- Weihe Deine Belegschaft in Deinen individuellen Massnahmenkatalog ein. So vermeidest Du mögliche Unzufriedenheiten aufgrund der befristeten Sonderregelungen für den rückkehrenden Mitarbeiter. Und dieser wiederum kann sich der Unterstützung durch seine Kollegen und einem fairen Umgang mit ihm sicher sein.
- Mit Ablauf der Zweimonatsfrist ist der ehemalige Burnout-Patient wieder voll belastbar. Beende mit ihr auch seine Schonfrist. Eine dauerhafte Behandlung mit Samthandschuhen wirkt sich am Ende negativ auf eine endgültige Genesung aus.